Sprechzeiten
In akuten Krisensituationen sind Not- und Bereitschaftsdienste zum Handeln verpflichtet, auch wenn ein Betreuer nicht erreichbar ist. Das Selbstverständnis von bereitschaftsdienstbereiten Berufsgruppen (Ärzte, Pflegekräfte, Sozialarbeiter) ist nicht auf rechtliche Betreuer übertragbar. Ärztinnen und Ärzte müssen eine medizinische Notfallbehandlung auch ohne Einwilligung des Betreuers durchführen. Die Erreichbarkeit der Betreuer außerhalb üblicher Bürozeiten muss daher nicht gewährleistet werden.
Telefonisch ist mein Büro von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeit hinterlassen Sie gern eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
An Wochenenden und Feiertagen kann ich mich nur zurückmelden, wenn Sie die Dringlichkeit Ihres Anliegens auf dem Anrufbeantworter schildern.
Meine Arbeit macht mir wirklich Freude – Freizeit und Familie aber auch! Deshalb höre ich den Anrufbeantworter in meiner Freizeit nur sporadisch ab. In Notfällen greifen Sie bitte auf die oben beschriebenen Not- und Bereitschaftsdienste zurück.