Henriette Koberstein

Betreuerin

Betreuung und ich

Mit dem Wort „Betreuung“ verbinden wir gedanklich fast immer Hilfen im Alltag, quasi ein „An-die-Hand-nehmen“. Die rechtliche Betreuung unterscheidet sich davon massiv. Am ehesten ähnelt sie einer Vollmacht. Nun hat nicht jeder Angehörige oder Freunde, die sich bevollmächtigen lassen möchten.

Als Betreuerin werde ich durch das Gericht per Beschluss bestellt und übernehme die rechtliche Vertretung von erwachsenen Menschen, die sich wegen Krankheit, Behinderung oder psychischen Störungen nicht oder nicht allein um die eigenen Angelegenheiten wie Finanzen, Behörden, Gesundheit oder Pflege kümmern können. In einigen Fällen reicht den Betroffenen eine Beratung durch mich, in anderen Fällen unterstütze ich, in wieder anderen Fällen übernehme ich die Organisation und Verwaltung komplett. Ich fungiere sozusagen als eine Art Managerin, solange die Betreuung benötigt wird. Die Dauer und meine Aufgabenbereiche werden durch den Beschluss des Betreuungsgerichts festgelegt.

Jeder hat seine Geschichte, eigene Wünsche und Vorstellungen. Das sind meine Maximen in der Betreuung. Wir lernen uns persönlich kennen und schauen gemeinsam, wo und wie ich helfen kann!